Hier findest Du den Nutzungsvertrag und die „Vereinbarung zur Wahrung von Qualitätsstandards“.
Um für Deine Kurswerbung das Warenzeichen PEKiP® als Wort/Bildmarke verwenden zu dürfen, erhältst Du vom PEKiP e.V. eine „einfache Nutzungslizenz“- hier ist der Nutzungsvertrag die Grundlage.
Der Schriftzug „PEKiP“ und das Logo „Wort/Bildmarke“ sind nationale und internationale Marken, die beim Deutschen Patentamt eingetragen und rechtlich geschützt sind. Eine Nutzung der Wort/Bildmarke PEKiP ist daher nur mit Genehmigung des Vereins möglich.
Die Wort/Bildmarke PEKiP® kann nach Vertragsunterzeichung (der aus dem Grundkursordner) von Dir für Werbezwecke (entsprechend den Regelungen im Vertrag und den Teilnahmebedingungen) eingesetzt werden.
Eine Lizenzgebühr wird zur Zeit nicht erhoben.
Außerdem ist hier die „Vereinbarung zur Wahrung von Qualitätsstandards im Bereich der Prävention und Selbsthilfe“ angehängt. Diese ist für das Auftreten gegenüber Krankenkassen bestimmt:
Derzeit unterstützen die Krankenkassen die Teilnahme der Eltern nur bedingt und über Bonuspunkte. Der PEKiP® e.V. ist in Gesprächen mit verschiedenen Kassen, um eine Teilnahmegebühr-Rückerstattung wieder einzuführen.
Bitte verwende beim Abschluss Deiner PEKiP-Kurse die Teilnahmebescheinigung nebst Elternfragebogen für den Abschluss. Du findest Sie hier unter dem Menupunkt Teilnahmebescheinigung.
Vielen Dank!
Für Fragen steht Dir die Geschäftsstelle zur Verfügung