Neue Teilnehmerbescheinigung
Aktive PEKiP-GruppenleiterInnen, die ihren TeilnehmerInnen eine
Bezuschussung durch die Krankenkassen ermöglichen wollen, sind
verpflichtet, ab Juli 2011 die angepasste Teilnahmebescheinigung zu
verwenden.
Die verbindlichen Änderungen des Handlungsleitfadens Prävention, die
allen Krankenkassen vom GKV-Spitzenverband vorgegeben wurden, sind im
vorgegebenen Formblatt vorhanden.
Alle Eltern erhalten von der PEKiP-GruppenleiterIn bzw. über ihre
Anbieter nach Kursende die ausgefüllten Formblätter:
1. Antrag des Versicherten auf Bezuschussung,
2. Teilnahmebescheinigung und Verpflichtungserklärung des Veranstalters
3. Fragebogen der Krankenkassen zur Evaluation
1. und 2. ist doppelseitig auszudrucken und korrekt auszufüllen.
Wichtig:
Es wird klargestellt, dass anspruchsberechtigte Versicherte nicht die
Kinder, sondern die Erziehungsberechtigten von Kindern im ersten
Lebensjahr sind (Handlungsleitfaden, Seiten 54). Im Handlungsleitfaden
kann das PEKiP als "Förderung von Stressbewältigung beim Erwachsenen"
verstanden werden:
„Entspannter Umgang zwischen Eltern und ihren Babies im ersten
Lebensjahr mit der Methode PEKiP®“
Es bleibt offen, ob sich außer der Securvita BKK, der HypoVereinsbank
BKK (HVB BKK) und der BKK Wirtschaft und Finanzen weitere Krankenkassen
der Argumentation des PEKiP zur Förderung von Stressbewältigung beim
Erwachsenen aufschließen. Siehe hier auch die Rahmenvereinbarung.
Mit der verbindlichen Teilnahmebescheinigung des GKV-Spitzenverbandes
eröffnet sich Eltern eine Chance auf Teilnahmegebührenerstattung.